Viel Spaß beim Lesen! :)
Dass wir in einem Bewerbungsgespräch stets freundlich und
professionell agieren sollen, ist mittlerweile hinreichend bekannt. Doch was
ist, wenn der Personaler nicht nur nach unseren beruflichen Qualifikationen
fragt, sondern auch beginnt Fragen über unser Privatleben zu stellen?
Die Rechtsprechung deckt eine „Notlüge“ auf unzulässige
Fragen ab, sollte allerdings die Antwort einer zulässigen Frage wider besseren
Wissens falsch ausfallen, rechtfertigt dies sogar eine Kündigung oder die
Anfechtung des Arbeitsverhältnisses und kann unter bestimmten Voraussetzungen
sogar eine Klage wegen arglistiger Täuschung nach sich ziehen.
Ich habe euch hier mal eine kleine Liste zulässiger,
eingeschränkt zulässiger und unzulässiger Fragen zusammengestellt:
- Die Frage nach den beruflichen Fähigkeiten ist
selbstverständlich uneingeschränkt zulässig. Die Beantwortung sollte stets
wahrheitsgemäß erfolgen, da diese Angaben zentral für die Entscheidung über ein
Anstellungsverhältnis sind.
- Dahingegen ist die Frage nach der Höhe des bisherigen
Gehalts unzulässig, sofern dieses vom Bewerber nicht als Mindestforderung
aufgestellt wurde oder keine Aussagekraft für die angestrebte Stelle aufweist.
- Auch die Gewerkschaftszugehörigkeit ist nur für sog.
Tendenzbetriebe (darunter fallen alle Betriebe, die nicht unbedingt oder nicht
ausschließlich aus monetären Beweggründen handeln, sondern (zusätzlich) z.B.
politische, wissenschaftliche, erzieherische oder künstlerische Ziele
verfolgen) von Bedeutung.
- Ebenfalls nur für Tendenzbetriebe zulässig ist die Frage
nach der Religions- oder Parteizugehörigkeit des Bewerbers.
- Die Frage nach einer geplanten Eheschließung ist aber in
jedem Fall unzulässig.
- Genauso auch die Frage nach der sexuellen Gesinnung des
Arbeitnehmers.
- Eine Frau darf nach einer möglichen Schwangerschaft gefragt
werden, sofern durch die arbeitsvertraglich geregelte Tätigkeit die Mutter oder
das Kind gefährdet sein könnte, dies könnte z.B. bei einer Anstellung in einem
Chemiebetrieb der Fall sein.
- Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist nur dann zulässig,
wenn berechtigtes Interesse der Arbeit, des Betriebs oder der übrigen
Belegschaft besteht.
- Sollte der Personaler dahingegen nach schweren Erkrankungen
innerhalb der Familie fragen, darf gelogen werden.
- Unzulässig und auch nicht empfehlenswert sind jegliche
Fragen nach Behinderungen oder gar Schwerbehinderungen, da Unternehmen dem
Benachteiligungsverbot unterliegen und entsprechende Diskriminierungsklagen
Unternehmern teuer zu stehen kommen können.
- Beschreibt eine Beschäftigung ein besonderes
Vertrauensverhältnis, ist die Frage nach den Vermögensverhältnissen
gerechtfertigt, um die Gefahr der Bestechung oder des Geheimnisverrats
auszuschließen.
- Liegt eine Relevanz der Vorstrafen für die zukünftige Stelle
vor, so ist auch die Frage danach erlaubt. Eingestellte rechtliche Verfahren
oder Strafen, die nicht für das Führungszeugnis oder die Eintragung im
Bundeszentralregister in Frage kommen, müssen nicht benannt werden.
- Definitiv zulässig und sogar verpflichtend für den
Arbeitnehmer ist die Angabe eines Wettbewerbsverbots. Sollte der Arbeitnehmer
zu früherer Zeit einen entsprechenden Vertrag mit einem Konkurrenzunternehmen
eingegangen sein, muss er von sich aus darauf hinweisen.
Doch wie reagiert man als Bewerber nun richtig, falls einem
eine unzulässige Frage gestellt wird?
In erster Linie ist zu beachten, dass man sich nicht aus der
Ruhe bringen lassen sollte. Bleib professionell und freundlich. Fühlst du dich
durch die Frage nicht angegriffen oder diskriminiert, so beantworte sie einfach
– ob richtig oder falsch spielt in diesem Moment keine Rolle.
Der Arbeitgeber
muss auf eine unzulässige Frage auch mit einer Lüge rechnen.
Solltest du dich hingegen persönlich angegriffen fühlen und
möchtest dies nicht auf dir sitzen lassen, kannst du den Fehler auch direkt
ansprechen. Eine gute Taktik hierfür ist eine Gegenfrage, z.B. „In wie weit ist
diese Information relevant für die ausgeschrieben Stelle?“. Bleibe in jedem
Fall sachlich. Eventuell ist die Frage tatsächlich wichtig für das
Anstellungsverhältnis und gar nicht diskriminierend gemeint.
Als letzte Reaktion bleibt immer noch der Abbruch des
Gespräches. Sollte der Personaler dich mit unzulässigen Fragen in die Ecke
drängen, oder eine nicht zulässige Frage nach der anderen stellen, so dass du
anzweifelst in das Unternehmen zu passen, ist diese Konsequenz vollkommen
gerechtfertigt. Doch auch hier gilt als oberste Priorität höflich und
professionell zu bleiben. Bedanke dich für das Gespräch. Einen Grund für den
Abbruch musst du nicht angeben, dies kann die Situation aber entspannen und
zukünftige Begegnungen vereinfachen.
Wichtig ist, dass du als Bewerber dir im Klaren darüber
bist, dass du kein Bittsteller an das Unternehmen bist, sondern Ihnen deine
Fähigkeiten und Leistungen auf Augenhöhe anbietest.
Eine unangenehme Situation muss dementsprechend nicht
ausgesessen werden, sondern kann auch einfach offen angesprochen werden. So
merkt der Bewerber recht schnell, ob er zum Unternehmen passt oder nicht.
Nur Mut und viel Glück für deine zukünftigen Bewerbungen!