Gestern habe ich auf Spiegel Online einen Artikel mit dem Titel „Spickzettel
4.0: Britische Lehrer klagen über Schummel-Uhren“
gelesen. Dabei musste ich an meine eigene Hochschule, die DHBW Ravensburg,
denken und das Verbot, das seit Juni 2015 gilt.
An unserer Universität ist es für die Studenten vollkommen normal,
vor einer Prüfung die Smartphones aus unseren Taschen zu nehmen, sie
auszuschalten und auf ein Pult neben unsere Prüfungsaufsicht zu legen.
Ähnlich wie während des Abiturs, ist uns bewusst, dass das
Smartphone zwar eine geniale Art zu schummeln ist, uns aber unsere Zulassung
kosten kann. Und dafür reicht schon ein Klingeln während der Prüfung, was
nichts mit dieser zu tun hat. Und wie ärgerlich es wäre durch eine Prüfung
durchzufallen oder schlimmeres, nur weil die Telekom, Vodafone und Co. uns mal
eben mitteilen wollte, dass wir unser High-Speed-Datenvolumen schon wieder
verbraucht haben, kann sich wohl jeder vorstellen. Deswegen geben wir sie in der
Zeit der Prüfung gerne ab.
Doch seit Juni letzten Jahres, gibt es eine neue Auflage.
Die Verkündung eines Verbots
Wie immer saßen wir mehr oder minder nervös in unserem
Kursraum und warteten auf die Prüfungsaufsicht samt Prüfung, als unser
Studiengangsleiter den Raum betrat. Beinahe erschrocken schauten wir zu ihm
auf, gebannt darauf was er uns zu erzählen hat. "Vielleicht fällt ja die Prüfung
aus", begannen einige zu flüstern.
Es folgte eine herbe Enttäuschung. „Es gibt eine neue
Prüfungsverordnung.“, fängt er an zu erzählen. „Von nun an müssen Sie vor den
Prüfungen uns bestätigen, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind die Prüfung
zu schreiben.“
Okay, ob ich das jetzt vor der Prüfung oder nach der Prüfung
unterschreibe, wie bisher, tangiert mich recht wenig.
„Des Weiteren müssen aufgrund der weiten Verbreitung von
Smartwatches alle Armbanduhren abgelegt werden.“ Ich schaute auf meine Analoguhr
und fragte mich, ob ich diese wohl auch abgeben muss. Selbstverständlich, alle
heißt nun mal alle.
Also pilgerten wir wieder mit 15 Leuten nach vorne, legten
unsere Armbanduhren zu unseren Smartphones und gingen wieder zu unseren Plätzen
zurück. Dann schrieben wir die Prüfung.
Die Angst vor dem Spicken mit Smartwatches ist scheinbar so
groß, dass diese Maßnahme von Nöten ist. Oder ist einfach nur das Vertrauen in
uns Studenten so gering?
Muss das sein?
Natürlich, wäre auch ich froh darüber meine 800 Seiten des
Marketing Skriptes irgendwo so zu hinterlegen, damit ich wenigstens die
wesentlichen Schaubilder samt Namen immer griffbereit habe. Was weitestgehend
aber nicht an meiner Faulheit liegt, sondern an meinem schlechten
Namensgedächtnis. - Natürlich ;-)
Und obwohl ich keine Probleme mit reinem Auswendiglernen habe, bin
ich der Meinung, dass dieses ganze „wir-verbieten-Bücher-und-handgeschriebene-Unterlagen-während-der-Klausuren“
bereits längst veraltet ist.
Was nutzt es uns in Zeiten von Google, Wikipedia und Co
jedes einzelne Modell stundenlang in den Kopf zu prügeln, wenn die Folgen, die
Vor- und Nachteile oder das Prinzip nicht verstanden werden.
Richtig – das nutzt gar nichts. Denn ein jedes Modell, habe
ich schnell im Internet gefunden und noch schneller in Büchern, wenn ich weiß wo
ich suchen muss, doch die Dinge, die wir daraus folgern oder daraus lernen
können, müssen präsent sein.
Was auch immer der Grund für das Verbot sein mag, ob ein
Vorfall mit einem Kommilitonen, der seine Smartwatch zum Spicken nutzte oder
die reine Vorsichtsmaßnahme einen solchen Fall vermeiden zu wollen, nun ist es
eben einmal da und wir müssen uns damit arrangieren.
Die Alternative
Doch es geht auch anders. Das beweist zumindest die
Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Als ich Matthias Zeiner, ein
Bachelor Student des Studiengangs „Materialwissenschaft und Werkstofftechnik“,
den ersten Teil meines Blogeintrags vorlegte, konnte dieser, eigenen Angaben
zufolge, erstmal nichts damit anfangen.
Für ihn ist es normal, dass sie die Smartphones
ausgeschaltet in den Taschen behalten dürfen, die Uhren bleiben auch am Arm und
sie dürfen ein handbeschriebenes DIN A4 zur Hilfe mit in die Prüfungen nehmen.
Auf diesem Blatt dürfen neben den wichtigsten zusammengefassten Dingen auch
Formeln stehen. „Dem entsprechend höher ist natürlich das Niveau der Prüfung,
aber es ist schon cool manche Formeln dann immer griffbereit zu haben. Das
schenkt einem Sicherheit.“, erklärt er. „Nach der Prüfung müssen wir unsere
Zusammenfassung dann mit abgeben, damit geprüft werden kann, dass auch nicht
mehr draufsteht als erlaubt.“, wirft er ein.
Auf die Frage hin, wie es in seinem Studiengang gehandhabt
wird, wenn doch mal das Handy eines Kommilitonen klingelt, antwortet er, dass
es eine gewisse Kulanz gibt, die von der jeweiligen Prüfungsaufsicht abhängt.
„Außerdem macht es natürlich einen Unterschied, ob derjenige das Smartphone
direkt griffbereit hat oder eben nicht. Im Endeffekt entscheidet aber die
Aufsicht, ob es als Täuschungsversuch gewertet wird.“, so Matthias.
Unser Fazit
Im Vergleich der beiden Systeme kommen Matthias und ich dann
auf denselben Schluss - Das Verbot von Armbanduhren halten wir, insbesondere
bei einer Kursgröße von 15 Leuten, für sehr streng. Und durch das Erlauben
eines Stichwortzettels, dämmt man die Versuchung zu spicken schon ein.
Also liebe Unis, vertraut euren Studenten mal etwas mehr,
denn wenn Studenten wirklich schummeln wollen, wird sie weder das Smartphone-
noch das Uhrenverbot davon abhalten. Wir haben schließlich in 12 oder 13 Jahren
Schule auch was gelernt. ;-)
Das war's dann für heute!
Eure Hannah